Zu all unseren Themen bieten wir individuelle Fachreferate, Vorträge und Schulungen an. Hierzu zählen insbesondere auch Rechtsvorträge und Prüferkurse nach Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie zum Datenschutzrecht.
Bitte kontaktieren Sie uns mit Ihren Themenwünschen und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Geben Sie bitte an, welchen Umfang Sie sich wünschen und welche Zielgruppe geplant ist.
Standardmäßig biete sind folgende Kurse im Angebot:
ARZNEIMITTELRECHT
und
MEDIZINPRODUKTERECHT
(Prüferkurse zur Qualifikation für die klinische Prüfung nach den Curricula der Bundesärztekammer von 2025 (siehe unten), jeweils mit Lernzielkontrolle und Prüfarztkurszeugnis)
- Grundlagenkurs (8 UE)
- Aufbaukurs (8 UE)
- Refresher (4 UE)
- Update (2 UE)
sowie Fortbildungen zum
DATENSCHUTZRECHT
- Einführung in das Datenschutzrecht in der Forschung (4 UE)
- Datenschutzrecht in klinischen Studien einschließlich Biobanking (6 UE)
- Vertieft Datenschutzrecht in klinischen Studien einschließlich Biobanking in Kooperationssituationen (8UE)
Weitere Themen auf Anfrage.
Eine UE umfasst 45 Minuten ohne Pause.
Die Curricula der Prüfarztkurse im Einzelnen:
„Grundlagenkurs“ für Prüfer und ärztliche Mitglieder eines Prüfungsteams von klinischen Prüfungen
Leistungsstudien oder sonstigen klinischen Prüfungen nach den Europäischen Verordnungen (EU)
Nr. 536/2014 (Humanarzneimittel), Nr. 2017/745 (Medizinprodukte) und Nr. 2017/746 (In-vitro-Diagnostika)
Der Kursinhalt deckt
aktualisiert
sämtliche Inhalte aus dem
Beschluss der Bundesärztekammer zur „Curricularen Fortbildung“ von Prüfpersonal aus dem Jahre 2025 ab:
- Ethische und rechtliche Grundlagen (2 UE) einschließlich der Regelwerke (gesetzliche Normen nebst Richt- und Leitlinien wie DvH, DvT, ICH-GCP E6 R3, ISO 14155 etc. und berufsrechtlicher Grundlagen), Zielen und Methodik klinischer Prüfungen, Begriffsbestimmungen, Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukte, Studientypen und Studiendesigns, biometrischer Grundlagen sowie dem Verfahren bei Ethikkommissionen, Bundesoberbehörde und den Landesbehörden, CE, Konformitätsbewertung, MP-Risikoklassen u.a.
- Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Durchführung klinischer Prüfungen (5 UE) einschließlich Aufklärung und Einwilligung, Einwilligungsfähigkeit, Screening, prüfplankonforme Behandlung, Behandlungsalternativen, Abbruch, Protokollverletzungen, Dokumentation, Umgang mit wesentlichen Änderungen, Monitoring, Audits, Inspektionen, unerwünschte Ereignisse, deren Definitionen und Schweregrade, Meldepflichten, Notfallmaßnahmen, Entblindung, Versicherung, Datenschutz, Schweigepflicht, strafrechtliche Sanktionen.
„Aufbaukurs“ für Prüfer, Hauptprüfer und Leiter von klinischen Prüfungen, Leistungsstudien oder sonstigen
klinischen Prüfungen nach den Europäischen Verordnungen (EU) Nr. 536/2014 (Humanarzneimittel),
Nr. 2017/745 (Medizinprodukte) und Nr. 2017/746 (In-vitro-Diagnostika)"
Der Kursinhalt deckt
aktualisiert
sämtliche Inhalte aus dem
Beschluss der Bundesärztekammer zur „Curricularen Fortbildung“ von Prüfpersonal aus dem Jahre 2025 ab:
- Ethische und rechtliche Grundlagen (2 UE) einschließlich Begriff und Abgrenzung Medizinprodukt (inklusive IVD) und rechtliche Folgen der Einordnung, Konformitätsbewertung und klinische Prüfung (auch in Abgrenzung zum AMG), Besondere Verantwortung des Prüfers/Hauptprüfers für die Prüfungsteilnehmer und das Prüferteam, Abgrenzung der Verantwortlichkeiten, Verträge, Versicherungen, Publikation, Honorar, Korruptionsbekämpfung, Geheimhaltung, Datenschutz, Berufsgeheimnis, Meldepflichten, Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten.
- Grundzüge des Organisationsmanagements (1 UE) einschließlich Infrastrukturelle Vorbedingungen, Kooperationen, Struktur, Funktion und Erstellung von SOPs, Team-Building und Motivation der Team-Mitglieder.
- Spezielle Aufgaben (4 UE) einschließlich Studieninitiierung, Ressourcenplanung, Schulungen und Aufgabenzuweisungen, Überwachung der Prüfgruppe, Delegationsliste, Verfahren bei Ethikkomissionen und Behörden, Studiendurchführung, Rekrutierung, Randomisierung, Complianceförderung, Abbruch, DSMB, SAE-Handling, Dokumentation und Meldepflichten, Informationspflichten, Kooperationen, Umgang mit Prüfprodukten, Dokumentenhandling, Nachträgliche Änderungen, Modifikationen, Studienabbruch, Studienabschluss, Follow-Up. u.a.
- Qualitätssicherung und Überwachung (1 UE) einschließlich PDCA, CAPA und SOPs, Studienüberwachung, Misconduct und Umgang mit Protokollverletzungen.
"Auffrischungskurs“ für Prüfer und ärztliche Mitglieder eines Prüfungsteams von klinischen Prüfungen,
Leistungsstudien oder sonstigen klinischen Prüfungen nach den Europäischen Verordnungen (EU)
Nr. 536/2014 (Humanarzneimittel), Nr. 2017/745 (Medizinprodukte) und Nr. 2017/746 (In-vitro-Diagnostika)"
Der Kursinhalt deckt
aktualisiert
sämtliche Inhalte aus dem
Beschluss der Bundesärztekammer zur „Curricularen Fortbildung“ von Prüfpersonal aus dem Jahre 2025 ab:
- Grundlagen (0,5 UE) einschließlich der Regelwerke, Ziele und Methodik klinischer Prüfungen, Begriffsbestimmungen, Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukte, Studientypen und Studiendesigns, biometrischer Grundlagen sowie dem Verfahren bei Ethikkommissionen, Bundesoberbehörde und den Landesbehörden, CE, Konformitätsbewertung, MP-Risikoklassen u.a.
- Planung, Vorbereitung und Durchführung klinischer Prüfungen (3,0 UE), insbesondere Aufklärung und Einwilligung, Einwilligungsfähigkeit, Screening, prüfplankonforme Behandlung, Behandlungsalternativen, Abbruch, Protokollverletzungen, Dokumentation, Umgang mit wesentlichen Änderungen, Monitoring, Audits, Inspektionen, unerwünschte Ereignisse, deren Definitionen und Schweregrade, Meldepflichten, Notfallmaßnahmen, Entblindung, Versicherung, Datenschutz, Schweigepflicht, strafrechtliche Sanktionen.
- Durchführung der klinischen Prüfung (2 UE) einschließlich Screening, Ein- und Ausschlusskriterien, Aufklärung und Einwilligung, prüfplankonformer Behandlung, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Abbruchkriterien, Dokumentation, Unerwünschten Ereignissen, Meldepflichten, Überwachung und nachträglichen Änderungen u.a.
- Update / Vertiefungsthema (0,5 UE), insbesondere zu Änderungen rechtlicher und ethischer Normen.
Nach den
Empfehlungen der BÄK sollten Auffrischungskurse alle drei Jahre absolviert werden, soweit nicht in diesem Zeitraum aktiv an der Durchführung klinischer Prüfungen teilgenommen wurde.
- Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes
- Das Verhältnis von Datenschutz und Berufsgeheimnis
- Spezifischer Datenschutz in der Forschung
- Einzelfragen und Probleme, jeweils mit Darstellung des aktuellen Meinungsstandes und Lösungsansätzen
- Technisch-Organisatorische Maßnahmen
- Inspektionen und Sanktionen
- Präventive Qualitätssicherung
- Überblick über die relevanten Rechtsgrundlagen und die Regelungssystematik
- Deklaration von Helsinki und das ärztliche Berufsrecht
- Die Rechtspflichten der Beteiligten in klinischen Prüfungen nach AMG
- Die Rechtspflichten der Beteiligten in klinischen Prüfungen nach MPG
- Forschungsstrafrecht einschließlich Korruptionsprävention
- Sonstige Verstoßszenarien
- Inspektionen und Sanktionen
- Präventive Qualitätssicherung
